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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Geänderte Rechtsprechung ist kein Wiederaufnahmegrund
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 16
- Bundesfinanzgericht, 987 Wörter
- Seiten 53-55
- https://doi.org/10.33196/afs201802005301
9,80 €
inkl MwStNeue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, die durch die Änderung der Rechtsprechung eigenständig gewonnen werden, sind keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen). Revision nicht zulässig.
- Fuchs, Hubert W.
- § 303 Abs 1 BAO
- Steuerrecht
- § 201 BAO
- AFS 2018, 53
- BFG, 18.01.2018, RV/7106032/2015
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