


Gebäude; Folientunnel; saisonale Verwendung; Tunnelbegriff; baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 25
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1486 Wörter, Seiten 68-70
20,00 €
inkl MwSt




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Ein (hier: 50,10 m langes, 12,30 m breites und 5,95 m hohes) mit Folie überspanntes Bauvorhaben, das weder ein Zusammenschieben noch ein Entfernen der Folie vorsieht, ist kein „Folientunnel für eine saisonale Verwendung“ im Sinn des § 2 Abs 18 tir BauO 2018.
Für die Qualifikation einer baulichen Anlage als „Folientunnel“ ist der (technische) Tunnelbegriff ausschlaggebend. Dieses Kriterium wird nicht erfüllt, wenn das Bauvorhaben – anstatt eines Segment- bzw Halbkreisbogens – ein „Satteldach“ aufweist.
-
- § 2 Abs 18 tir BauO
- § 28 Abs 1 lit a tir BauO
- § 2 Abs 2 tir BauO
- BBL-Slg 2022/49
- saisonale Verwendung
- LVwG Tir, 17.01.2021, LVwG-2021/43/0958-21
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- Baurecht
- Tunnelbegriff
- Gebäude
- Folientunnel
Ein (hier: 50,10 m langes, 12,30 m breites und 5,95 m hohes) mit Folie überspanntes Bauvorhaben, das weder ein Zusammenschieben noch ein Entfernen der Folie vorsieht, ist kein „Folientunnel für eine saisonale Verwendung“ im Sinn des § 2 Abs 18 tir BauO 2018.
Für die Qualifikation einer baulichen Anlage als „Folientunnel“ ist der (technische) Tunnelbegriff ausschlaggebend. Dieses Kriterium wird nicht erfüllt, wenn das Bauvorhaben – anstatt eines Segment- bzw Halbkreisbogens – ein „Satteldach“ aufweist.
- § 2 Abs 18 tir BauO
- § 28 Abs 1 lit a tir BauO
- § 2 Abs 2 tir BauO
- BBL-Slg 2022/49
- saisonale Verwendung
- LVwG Tir, 17.01.2021, LVwG-2021/43/0958-21
- baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- Baurecht
- Tunnelbegriff
- Gebäude
- Folientunnel