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Bergmann, Sebastian

Gebot rechnerisch doppelter Wechsel der Gewinnermittlungsart bei Realteilungen mit fortgesetzter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

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Sofern bei Realteilungen die Gewinnermittlung durchgehend durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs 3 EStG erfolgt, tritt kein tatsächlicher Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich mit anschließendem Rückwechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein. Die Bilanz auf den Teilungsstichtag hat in diesem Fall nur den Charakter eine Momentaufnahme des übertragenen Vermögens zum Zweck seiner exakten Erfassung und zum Zweck der Ermittlung von Voraussetzungen der Realteilung nach Art. V UmgrStG.

Die Zu- und Abschläge beim Wechsel zwischen den Gewinnermittlungen nach § 4 Abs 1 und § 4 Abs 3 EStG sind Ausdruck des diese beiden Gewinnermittlungsarten umfassenden Grundsatzes der Totalgewinngleichheit. Trotz unterschiedlicher Periodenergebnisse muss der akkumulierte Betriebsgewinn bei beiden Gewinnermittlungsarten grundsätzlich ident sein. Der Grundsatz der Totalgewinngleichheit zwingt daher zur Vornahme der Zu-/Abschläge. Daran ändert nichts, dass – im Hinblick auf die durchgehende Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG – kein Fall des § 4 Abs. 10 Z 1 EStG vorliegt.

  • Bergmann, Sebastian
  • VwGH, 25.07.2013, 2011/15/0046
  • Gesellschaftsrecht
  • § 29 Abs 1 Z 2 UmgrStG
  • § 4 Abs 10 EStG
  • § 4 Abs 3 EStG
  • § 4 Abs 1 EStG
  • GES 2013, 522

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