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Gebühren für nichtamtliche Sachverständige bei mangelhaftem Gutachten

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Sieht das VwG das Gutachten (eines nichtamtlichen Sachverständigen) als mangelhaft an, liegt es vor dem Hintergrund der Judikatur des OGH (vgl OGH 05.05.2004, 9 Ob 67/03y mwN) am VwG, unter Bedachtnahme auf das den Sachverständigen treffende Verschulden an der Mangelhaftigkeit des Gutachtens die Gebühr gemäß § 25 Abs 3 GebAG entweder gänzlich zu versagen oder auf den der mangelhaften Tätigkeit entsprechenden Betrag herabzusetzen. Die Überwälzung der gesamten Barauslagen auf den Antragsteller gemäß § 76 Abs 1 AVG, ohne die Vorgaben des § 25 Abs 3 GebAG zu berücksichtigen, erweist sich jedenfalls als rechtswidrig.

  • § 76 AVG
  • VwGH, 29.06.2023, Ra 2020/11/0040
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2023, 749
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 25 Abs 3 GebG
  • Arbeitsrecht

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