


Gefahren für die Gesundheit und körperliche Sicherheit; Räumung; Gefahr im Verzug; Bescheid; unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt; Notstandspolizei
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 656 Wörter, Seiten 59-59
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Bei Gefahr im Verzug hat die Baubehörde die Räumung eines Gebäudes mittels unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.
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- Giese, Karim
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- Gefahren für die Gesundheit und körperliche Sicherheit
- Notstandspolizei
- § 46 krnt BauO
- LVwG Krnt, 17.10.2017, KLVwG-1131/3/2016
- Räumung
- unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt
- BBL-Slg 2018/40
- Baurecht
- Gefahr im Verzug
- Bescheid
Bei Gefahr im Verzug hat die Baubehörde die Räumung eines Gebäudes mittels unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.
- Giese, Karim
- Gefahren für die Gesundheit und körperliche Sicherheit
- Notstandspolizei
- § 46 krnt BauO
- LVwG Krnt, 17.10.2017, KLVwG-1131/3/2016
- Räumung
- unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt
- BBL-Slg 2018/40
- Baurecht
- Gefahr im Verzug
- Bescheid