


Gefangenengewerkschaften: Kein Schutz durch die EMRK?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2024
- Inhalt:
- recht & gesellschaft
- Umfang:
- 4339 Wörter, Seiten 505-515
10,00 €
inkl MwSt




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Die Koalitionsfreiheit beinhaltet das Grundrecht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Vor diesem Hintergrund hat sich der EGMR mit Strafgefangenen auseinandergesetzt, die im Rahmen des Strafvollzugs verpflichtend Arbeit leisten. Während nach Ansicht der Mehrheitsmeinung der Schutzbereich für diese nicht eröffnet ist, tritt ein Sondervotum dem vehement entgegen. Der gegenständliche Beitrag analysiert diese Entscheidung und setzt sich insbesondere mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses iSd Koalitionsfreiheit und seiner Rolle bei der Auslegung des persönlichen Schutzbereichs auseinander. Abschließend werden potenzielle Auswirkungen der vorliegenden Entscheidung auf Gefangenengewerkschaften hierzulande eruiert: Die rechtliche Situation russischer Gefangener ist mit jener österreichischer durchaus vergleichbar. Sollte der EGMR künftig die Koalitionsfreiheit auf jene Gefangenen ausdehnen, die für private Arbeitgeber:innen arbeiten, stellen sich gleichheitsrechtliche Fragen.
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- Obermayer, Johanna
-
- Gewerkschaftsbünde
- Gefangene
- JURIDIKUM 2024, 505
- Vereinigungsfreiheit
- Europa
- Gewerkschaften
- Art 7 B-VG
- § 26 StVG
- Russland
- Grundrecht
- § 1151 ABGB
- Art 14 EMRK
- Art 11 EMRK
- Arbeitsrecht
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 4 VerG
- § 44 StVG
Die Koalitionsfreiheit beinhaltet das Grundrecht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten. Vor diesem Hintergrund hat sich der EGMR mit Strafgefangenen auseinandergesetzt, die im Rahmen des Strafvollzugs verpflichtend Arbeit leisten. Während nach Ansicht der Mehrheitsmeinung der Schutzbereich für diese nicht eröffnet ist, tritt ein Sondervotum dem vehement entgegen. Der gegenständliche Beitrag analysiert diese Entscheidung und setzt sich insbesondere mit dem Begriff des Arbeitsverhältnisses iSd Koalitionsfreiheit und seiner Rolle bei der Auslegung des persönlichen Schutzbereichs auseinander. Abschließend werden potenzielle Auswirkungen der vorliegenden Entscheidung auf Gefangenengewerkschaften hierzulande eruiert: Die rechtliche Situation russischer Gefangener ist mit jener österreichischer durchaus vergleichbar. Sollte der EGMR künftig die Koalitionsfreiheit auf jene Gefangenen ausdehnen, die für private Arbeitgeber:innen arbeiten, stellen sich gleichheitsrechtliche Fragen.
- Obermayer, Johanna
- Gewerkschaftsbünde
- Gefangene
- JURIDIKUM 2024, 505
- Vereinigungsfreiheit
- Europa
- Gewerkschaften
- Art 7 B-VG
- § 26 StVG
- Russland
- Grundrecht
- § 1151 ABGB
- Art 14 EMRK
- Art 11 EMRK
- Arbeitsrecht
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 4 VerG
- § 44 StVG