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Heft 3, September 2016, Band 2016
Geflüchtete Frauen – Schutz vor Gewalt und Selbstermächtigung in Flüchtlingsunterkünften
- Originalsprache: Deutsch
- JURIDIKUM Band 2016
- thema: FJT 2016 − Beiträge zur feministischen Rechtspolitik, 4538 Wörter
- Seiten 376-387
- https://doi.org/10.33196/juridikum201603037601
10,00 €
inkl MwStGeflüchtete Frauen sind in Sammelunterkünften für Flüchtlinge in Österreich und Deutschland unzureichend vor häuslicher Gewalt und vor sexuellen Übergriffen fremder Männer geschützt. Internationale Standards und die verbindlichen EU-Vorschriften werden derzeit nicht eingehalten. Anders als in Österreich kann in Deutschland auch kein angemessener individueller Schutz angeboten werden, weil es an Vorschriften fehlt, die zum Zweck des Gewaltschutzes ausdrücklich Ausnahmen von der Residenz- und Wohnpflicht zulassen. Auch die Finanzierung einer geschützten Unterbringung für asylsuchende Frauen ist bislang nicht rechtssicher geregelt. Rechtsverluste für die betroffenen Frauen sind vorprogrammiert.
- Frings, Dorothee
- CEDAW
- § 11 AsylbLG
- EMRK
- § 382e Exekutivordnung
- § 1 AsylbLG
- § 14 LPatG
- § 382b Exekutivordnung
- BRK
- § 203 StGB
- § 1 GewSchG
- § 323c StGB
- UN-Frauenrechtskonvention
- Gemeinsames Europäisches Asylsystem
- SGB XII
- GRC
- JURIDIKUM 2016, 376
- Flüchtlingsaufnahme
- Gewaltschutz
- AEUV
- SGB II
- § 38a SPG
- Istanbul-Konvention
- § 34 PolG NRW
- Flüchtlingsunterkünfte
- § 1361b BGB
- § 6 AsylbLG
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 2 GewSchG
- geflüchtete Frauen
- Richtlinie 2013/33/EU
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