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Geistiges und gewerbliches Eigentum: Humanarzneimittel – Ergänzendes Schutzzertifikat (ESZ) – Inverkehrbringen von Erzeugnissen unter Verletzung der Rechte aus einem ESZ – Auf der Grundlage eines ESZ angeordnete einstweilige Ma...

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Art 9 Abs 7 der RL 2004/48/EG ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die einen Mechanismus zum Ersatz des durch eine einstweilige Maßnahme iS dieser Bestimmung verursachten Schadens vorsehen, wobei dieser Mechanismus auf der Regelung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Antragstellers beruht und das Gericht in Rahmen dieses Mechanismus befugt ist, die Höhe des Schadensersatzes unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, einschließlich einer etwaigen Beteiligung des Antragsgegners an der Verwirklichung des Schadens, anzupassen.

  • Art 9 Abs 7 der RL 2004/48/EG des EP und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
  • EuGH, 11.01.2024, Rs C-473/22, Mylan AB/Gilead Sciences Finland Oy, Gilead Biopharmaceutics Ireland UC, Gilead Sciences Inc.; Markkinaoikeus [Marktgericht, Finnland]
  • WBl-Slg 2024/49
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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