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Geländeveränderung; Veränderung der Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers; maßgeblicher Sachverhalt; Ermittlungslücken; Verwaltungsgerichtsbarkeit; meritorische Entscheidungspflicht

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Im Fall des bloßen Fehlens eines hydrologischen Gutachtens ist das LVwG nicht ermächtigt, die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Baubehörde zurückzuverweisen.

  • Ermittlungslücken
  • VwGH, 30.09.2015, Ra 2015/06/0049
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • BBL-Slg 2016/10
  • meritorische Entscheidungspflicht
  • Geländeveränderung
  • § 37 AVG
  • Baurecht
  • maßgeblicher Sachverhalt
  • Veränderung der Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers
  • § 28 VwGVG

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