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Geltendmachung eines Pauschalbetrags; objektive Klagenhäufung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 97 Wörter
- Seiten 30-30
- https://doi.org/10.33196/bbl201901003001
20,00 €
inkl MwStMacht ein Kläger nur einen Teil des Gesamtschadens als Deckungskapital für notwendige Mängelbehebungskosten geltend und können dabei einzelne Schadenspositionen unterschieden werden, die ein unterschiedliches rechtliches Schicksal aufweisen wie etwa Preisminderungsansprüche oder Geldersatz für vertragswidrig nicht erbrachte Leistungen, muss er klarstellen, für die Sanierung welcher konkreten Mängel im Wege der Ersatzvornahme der Teilbetrag begehrt wird. Dies kann zB in der Weise erfolgen, dass er in Relation zu dem bekanntgegebenen Gesamtschaden den Ersatz eines bestimmten Prozentsatzes der einzelnen Schadenspositionen geltend macht oder das Deckungskapital in Form eines Haupt- bzw eines oder mehrerer Eventualbegehren einklagt.
- OGH, 13.09.2018, 10 Ob 61/18w
- objektive Klagenhäufung
- BBL-Slg 2019/29
- Geltendmachung eines Pauschalbetrags
- Baurecht
- § 226 ZPO
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