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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Geltendmachung „gemeinsamer Rechte“ an Teilschuldverschreibungen

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§§ 1, 9, 15a TSchVG. Einzelne Anleihegläubiger sind aufgrund von § 9 TSch- VG nicht aktiv legitimiert, Ansprüche aus jenen Angelegenheiten geltend zu machen, die „gemeinsame Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen“ betreffen. Für die Geltendmachung dieser Angelegenheiten kommt dem Kurator ein Monopol zu. Dem Monopol unterliegen Auskunftsund Rechnungslegungsansprüche gegen Treuhänder und gemeinsame Vertreter, über die die Anleiheemission abgewickelt werden sollte.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2020/2650
  • OGH, 30.10.2019, 9 Ob 65/19b

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