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Geltendmachung von Preisminderung; erhebliche Unannehmlichkeiten für den Übernehmer durch Verbesserung
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 24
- Rechtsprechung, 337 Wörter
- Seiten 160-160
- https://doi.org/10.33196/bbl202104016002
20,00 €
inkl MwStDie Verbesserung durch den Unternehmer muss für den Übernehmer eine gewisse Härte darstellen, damit von erheblichen Unannehmlichkeiten im Sinn des § 932 Abs 4 ABGB ausgegangen werden kann. Diese kann sich aus der Art des Mangels oder aus mit der Veranlassung oder Durchführung der Verbesserung verbundenen Umständen ergeben.
- Geltendmachung von Preisminderung
- OGH, 24.03.2021, 7 Ob 37/21y
- erhebliche Unannehmlichkeiten für den Übernehmer durch Verbesserung
- Baurecht
- § 932 ABGB
- BBL-Slg 2021/160
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