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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Heft 5, November 2021, Band 19
Gemeiner Wert eines Grundstücks bei ideellem Miteigentum
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 19
- Bundesfinanzgericht, 1429 Wörter
- Seiten 184-186
- https://doi.org/10.33196/afs202105018401
9,80 €
inkl MwStGegenstand der Bewertung nach § 10 BewG 1955 ist das Grundstück im Ganzen. Ist das Eigentum am Grundstück in ideelle Anteile zerlegt, ist der gemäß § 10 BewG 1955 ermittelte Wert des ganzen Grundstücks der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 3 BewG 1955 zufolge auf die Miteigentümer nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen. Somit geht der Einwand, ein ideeller Miteigentumsanteil sei im Vergleich zu nicht in ideelle Anteile zerlegtem Eigentum nur erschwert veräußerbar, aber ins Leere, da sich dieser Einwand nicht auf den Wert des Grundstücks im Ganzen, sondern (nur) auf eine – gesetzlich nicht vorgesehene – gesonderte Bewertung des Miteigentumsanteils als solchen bezieht (RS 1).
- Fuchs, Hubert W.
- § 18 Abs 2p GrEStG
- § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG
- § 4 GrEStG
- AFS 2021, 184
- Steuerrecht
- BFG, 02.02.2021, RV/6100525/2019
- § 3 BewG
- § 7 GrEStG
- § 2 Abs 1 Satz 1 GrEStG 1987
- § 1 Abs 1 BewG
- § 10 BewG