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wohnrechtliche blätter

Heft 9, September 2020, Band 33

Höllwerth, Johann

Genehmigung einer Umwidmung nur unter Einbeziehung der erforderlichen baulichen Maßnahmen

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Wenn der änderungswillige Wohnungseigentümer nicht allein die Genehmigung der Widmungsänderung, sondern zugleich auch die Genehmigung entsprechender baulicher Änderungen begehrt, sind diese Änderungen in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, es sei denn zwischen den Änderungsbegehren besteht kein untrennbarer Zusammenhang. Auch wenn der änderungswillige Wohnungseigentümer seinen Antrag ausdrücklich auf die Widmungsänderung beschränkt, dürfen die damit notwendig verbundenen baulichen Umbaumaßnahmen als Teil der typischen Auswirkungen einer solchen Änderung nicht außer Betracht bleiben. Diese Maßnahmen stehen einer Genehmigung nur dann nicht entgegen, wenn sie die negativen und positiven Voraussetzungen nach § 16 Abs 2 WEG erfüllen.

  • Höllwerth, Johann
  • BG Feldkirch, 22 Msch 11/17s
  • WOBL-Slg 2020/94
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 21.05.2019, 5 Ob 38/19b
  • § 16 Abs 2 WEG
  • LG Feldkirch, 1 R 225/18y

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