Genese, Intentionen und Effektivität von Gleichwertigkeitskriterien an UniversitätenGenesis, Intentions, and Efficiency of Criteria of Equivalence at Universities
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 19
- Aufsatz, 7632 Wörter
- Seiten 80 -90
- https://doi.org/10.33196/zfhr202003008001
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Die Paragraphen 78 und 85 des Universitätsgesetzes 2002 regeln die Anerkennung erbrachter Studienleistungen für Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten anderer bzw gleicher universitärer Studien. Bestimmungen, die im Geiste von Verwertungsflexibilität und Studierendenmobilität mehrfach modifiziert wurden. Inwieweit sie geeignet sind sachgerechte Lösungen herbeizuführen, hängt maßgeblich vom Verständnis der universitären Anerkennungskriterien ab. Im Lichte der jüngeren legistischen Entwicklungen und Rechtsprechungstendenzen scheint es von Interesse, die Anerkennungs- und Gleichwertigkeitskriterien auszuloten und zu hinterfragen.
- Novak, Manfred
- ECTS
- § 98 UG
- ZFHR 2020, 80
- § 64 UG
- Prüfung
- Gleichwertigkeit
- Öffentliches Recht
- § 54 UG
- § 85 UG
- § 78 UG
- § 68 UG
- § 51 UG
- § 65a UG
- Ex-lege-Anerkennung
- § 63 UG
- Anerkennung
- § 143 UG
- Tätigkeit außeruniversitäre
- § 81 UG
- Studium dasselbe
- Arbeit wissenschaftliche