


Geologische Beschaffenheit des Bodens; Hangrutschung; unterirdische Wässer; Immissionsschutz; keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 32 Wörter, Seiten 58-58
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Nachbarn kommen bezüglich unterirdische Wässer sowie Hangrutschungen keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.
Immissionsschutz besteht bei Immissionen, die vom projektierten Gebäude selbst ausgehen.
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- Geologische Beschaffenheit des Bodens
- LVwG Tir, 12.12.2016, LVwG-2016/38/2174-6
- unterirdische Wässer
- § 26 Abs 3 tir BauO
- Immissionsschutz
- Hangrutschung
- BBL-Slg 2017/48
- keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte
- Baurecht
Nachbarn kommen bezüglich unterirdische Wässer sowie Hangrutschungen keine subjektiv-öffentlichen Rechte zu.
Immissionsschutz besteht bei Immissionen, die vom projektierten Gebäude selbst ausgehen.
- Geologische Beschaffenheit des Bodens
- LVwG Tir, 12.12.2016, LVwG-2016/38/2174-6
- unterirdische Wässer
- § 26 Abs 3 tir BauO
- Immissionsschutz
- Hangrutschung
- BBL-Slg 2017/48
- keine subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte
- Baurecht