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Etzersdorfer, Ingmar

Gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte bei Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung

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Heizräume der WE-Anlage und die Zugänge zu solchen Räumen bilden notwendige allgemeine Teile der Liegenschaft, denen die Eignung fehlt, selbstständig benutzt zu werden; daran können auch entgegenstehende Vereinbarungen grundsätzlich nichts ändern. Bei einem insoweit vorliegenden Verstoß gegen zwingende Grundsätze steht ein Antrag nach § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002 – unbefristet und ohne Bagatellgrenze – offen.

Die Festsetzung der Nutzwerte betrifft nicht die Frage, wem Rechte an den Räumen zustehen.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • LGZ Wien, 38 R 57/12g
  • OGH, 17.12.2012, 5 Ob 171/12a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2013/98
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 52 Abs 1 Z 1 WEG
  • § 9 Abs 2 Z 1 WEG

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