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Gerichtliche Nutzwertfestsetzung vor WE-Begründung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 1468 Wörter
- Seiten 27-28
- https://doi.org/10.33196/wobl202101002701
30,00 €
inkl MwStDie Nutzwertfestsetzung durch das Gericht noch vor Begründung von WE ist zwar nicht ausgeschlossen. Eine derartige Antragstellung setzt aber voraus, dass spezifische sachliche Gründe dafür vorliegen. Dabei ist angesichts des Ausnahmecharakters ein restriktiver Maßstab anzulegen. Die erstmalige gerichtliche Nutzwertfestsetzung ist nicht möglich, wenn nur ein Nutzwertgutachten existiert, welches der ASt nicht anerkennen will, sofern er nicht einen Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertfestsetzung, sondern nur Fehlbewertungen des SV behauptet. Für die gerichtliche Überprüfung solcher Bedenken eines WE-Bewerbers gegen die Richtigkeit des einzigen vorliegenden privaten Nutzwertgutachtens steht das Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 1 WEG 2002 iVm § 9 Abs 2 WEG 2002 vor Einverleibung von WE nicht offen.
- § 37 WEG
- OGH, 21.07.2020, 5 Ob 53/20k, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 9 WEG
- WOBL-Slg 2021/6
- Miet- und Wohnrecht
- § 52 WEG
- LGZ Wien, 39 R 254/19w
- § 10 WEG
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