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Gerichtliche Nutzwertneufestsetzung, wenn Bauführung noch nicht baubehördlich bewilligt ist

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
4503 Wörter, Seiten 20-25

30,00 €

inkl MwSt

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Mit Blick auf die Funktion der die Mindestanteile bestimmenden Nutzwerte im WE und das daraus abzuleitende Interesse der Wohnungseigentümer an einer richtigen, also der wahren Sach- und Rechtslage entsprechenden Nutzwertfestsetzung würde es dem Zweck der Möglichkeit der Änderung der Nutzwerte nach den §§ 9, 10 WEG 2002 zuwiderlaufen, diese an das allfällige Erfordernis einer rechtskräftigen Baubewilligung zu knüpfen. Sind die auf dem privatrechtlichen Konsens der Wohnungseigentümer (oder der diesen substituierenden gerichtlichen Entscheidung) beruhenden Änderungen baurechtlich voraussichtlich zulässig und ist nicht ersichtlich, weshalb dennoch nicht mit einer Baubewilligung zu rechnen ist, rechtfertigt auch eine noch nicht baubehördlich bewilligte Bauführung die gerichtliche Nutzwertfestsetzung.

  • § 52 Abs 3 WEG
  • LGZ Wien, 40 R 190/22w
  • BG Leopoldstadt, 30 MSch 1/13f
  • WOBL-Slg 2025/3
  • § 16 WEG
  • § 9 Abs 1 WEG
  • § 10 Abs 2 WEG
  • § 9 Abs 2 WEG
  • § 3 Abs 2 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 19.02.2024, 5 Ob 94/23v
  • § 1497 ABGB

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