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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Gerichtsstand für Klage aus Staatsanleihe.

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§§ 905, 988, 1313a ABGB; Art 5 EuGVVO 2001. Die Zahlstelle ist als Erfüllungsgehilfin der Anleiheschuldnerin anzusehen. In ihrer Benennung ist keine Erfüllungsortvereinbarung zu erblicken.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2017/2312
  • OGH, 17.08.2016, 8 Ob 54/16y

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