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Geringfügige Bauvorhaben; Mitteilung; Feststellungsbescheid

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
399 Wörter, Seiten 190-190

20,00 €

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Die Feststellung, ob ein geringfügiges Bauvorhaben vorliegt, hat gemäß § 16 Abs 2 bgld BauG 1997 lediglich auf Verlangen einer Partei in Bescheidform zu ergehen.

Eine Zuständigkeit der Baubehörde zur amtswegigen Feststellung in Bescheidform ist dem bgld BauG 1997 – vor wie nach der Novelle, LGBl 29/2019 – nicht zu entnehmen.

  • Geringfügige Bauvorhaben
  • BBL-Slg 2021/173
  • Feststellungsbescheid
  • Mitteilung
  • Baurecht
  • § 16 Abs 2 bgld BauG
  • LVwG Bgld, 16.06.2021, E GB5/09/2021.004/012

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