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Geringfügiger (einvernehmlicher) Grenzüberbau; Schikaneeinwand

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Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt, und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.

  • § 879 ABGB
  • BBL-Slg 2016/105
  • § 1295 ABGB
  • OGH, 16.12.2015, 3 Ob 216/15h
  • Schikaneeinwand
  • Geringfügiger (einvernehmlicher) Grenzüberbau
  • Baurecht

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