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Geringfügiger Grenzüberbau; Schikaneeinwand; Beseitigung

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Bei einem geringfügigen Grenzüberbau kann der Schikaneeinwand des Bauführers berechtigt sein, wenn eine Verhaltensweise des Grundnachbarn vorliegt, die weit überwiegend auf eine Schädigung des Bauführers abzielt, und die Wahrung und Verfolgung der sich aus der Freiheit des Eigentums ergebenden Rechte deutlich in den Hintergrund tritt.

  • BBL-Slg 2022/60
  • § 418 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • OGH, 21.10.2021, 4 Ob 170/21k
  • Schikaneeinwand
  • Geringfügiger Grenzüberbau
  • Baurecht
  • Beseitigung

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