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Geringfügigkeit und Verhältnismäßigkeit als Maßstäbe der Ermessensübung bei der Wiederaufnahme

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZSSBand 4
Inhalt:
Abgabenverfahren
Umfang:
3256 Wörter, Seiten 5-10

9,80 €

inkl MwSt

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„Im Rahmen der Gesamtabwägung war der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor der Rechtssicherheit einzuräumen. Die steuerlichen Auswirkungen sind auch nicht bloß geringfügig.“ – eine „Spruchformel“, welche die Abgabenbehörde in der Praxis oftmals heranzieht, um die Wiederaufnahme eines Verfahrens zu begründen. Welchem dieser beiden Grundsätze, jenem der Rechtsrichtigkeit oder jenem der Rechtskraft, der Vorrang einzuräumen ist, ist eine im Rahmen der Ermessensübung zu beurteilende Frage. Die absolute und relative Geringfügigkeit sowie Verhältnismäßigkeit der steuerlichen Auswirkungen ist ein Aspekt (von Vielen), welcher die Ermessensübung tangiert und dazu führen kann, dass von einer Wiederaufnahme abzusehen ist. Im gegenständlichen Beitrag soll die Tragweite steuerlicher Änderungen sowie die Grenze, welche die Rechtsfigur der Wiederaufnahme dadurch widerfährt, aufgezeigt werden.

  • Rzeszut, Robert
  • Predota, Philip
  • § 20 BAO
  • § 303 BAO
  • ZSS 2022, 5
  • Rechtskraftdurchbrechung
  • Ermessen
  • Interessensabwägung
  • Wiederaufnahme des Verfahrens
  • absolute und relative Geringfügigkeit

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