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Gesamtprojekt; Unteilbarkeit eines Vorhabens; Parteistellung der Nachbarn

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Aus dem Recht des Nachbarn auf Einhaltung des Grundsatzes der Unteilbarkeit eines Bauvorhabens (hier: Neubau einer aus mehreren Teilen bestehenden Wohnanlage auf zwei Bauplätzen, verbunden durch eine grenzübergreifende Tiefgarage) ist nicht abzuleiten, dass sich die Parteistellung auch auf jene Bauvorhaben erstreckt, die auf Grundstücken außerhalb der für die Parteistellung normierten Entfernung (hier: von 40 m) beantragt worden sind.

  • Gesamtprojekt
  • BBL-Slg 2021/64
  • Unteilbarkeit eines Vorhabens
  • Parteistellung der Nachbarn
  • § 33 Abs 2 tir BauO
  • LVwG Tir, 22.10.2020, LVwG-2020/36/2174-1
  • Baurecht

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