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Geschäftsführer; Eintragung der Änderung der Vertretungsbefugnis; Rechtsmittelrecht

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Der Geschäftsführer hat gegen die Eintragung der Änderung seiner Vertretungsbefugnis kein Rechtsmittelrecht im eigenen Namen. Die Wirksamkeit des der Anmeldung zugrundeliegenden Beschlusses ist vielmehr im streitigen Verfahren zu klären.

Ein Geschäftsführer, der mittels eines rechtlich von Vornherein wirkungslosen Scheinbeschlusses „abberufen“ wurde, kann namens der von ihm vertretenen Gesellschaft Rekurs gegen den Löschungsbeschluss erheben.

  • LG Krems, 21.10.2022, 10 Fr 1810/22i-20
  • § 18 FBG
  • § 41 GmbHG
  • WBl-Slg 2024/94
  • OGH, 21.02.2024, 6 Ob 99/23m
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 2 AußStrG
  • OLG Wien, 31.03.2023, 6 R 224/22p6 R 225/22k6 R 226/22g-33

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