„Geschäftsführerhaftung“ bei Personengesellschaft gegenüber Gesellschaftern
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 19
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 1543 Wörter, Seiten 307-309
9,80 €
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Für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung der KG haftet der geschäftsführende Komplementär den Gesellschaftern ausnahmsweise direkt, wenn es zu einer Schadensverlagerung auf die Gesellschafter kommt (hier: Steuernachteil beim Gesellschafter mangels Einreichung von Steuererklärung für die KG).
Bei der GmbH & Co KG im engeren Sinn haftet auch der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
Ausgeschiedene Gesellschafter können keine actio pro socio erheben.
- Schadensverlagerung
- Kommanditgesellschaft
- § 108 UGB
- § 1295 ABGB
- GmbH & Co KG
- § 1304 ABGB
- OGH, 25.03.2020, 6 Ob 189/19s
- Gesellschaftsrecht
- Geschäftsführerhaftung
- GES 2020, 307
- § 1188 ABGB