


Geschäftsräumlichkeiten; konsenslose Verwendungszweckänderung; Untersagung der Benützung; unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt; Bescheid
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1210 Wörter, Seiten 16-17
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Bei einer konsenslosen Verwendungszweckänderung bzw einem konsenslosen Umbau ist es ohne Gefahr in Verzug nicht zulässig, eine Untersagung der Benützung im Wege unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.
-
- LVwG Tir, 04.11.2019, LVwG-2019/12/1744-5
- konsenslose Verwendungszweckänderung
- Untersagung der Benützung
- unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt
- § 46 Abs 6 tir BauO
- Geschäftsräumlichkeiten
- § 48 Abs 1 tir BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2020/9
- Bescheid
Bei einer konsenslosen Verwendungszweckänderung bzw einem konsenslosen Umbau ist es ohne Gefahr in Verzug nicht zulässig, eine Untersagung der Benützung im Wege unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.
- LVwG Tir, 04.11.2019, LVwG-2019/12/1744-5
- konsenslose Verwendungszweckänderung
- Untersagung der Benützung
- unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt
- § 46 Abs 6 tir BauO
- Geschäftsräumlichkeiten
- § 48 Abs 1 tir BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2020/9
- Bescheid