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Geschäftsräumlichkeiten; konsenslose Verwendungszweckänderung; Untersagung der Benützung; unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt; Bescheid
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 23
- Rechtsprechung, 1210 Wörter
- Seiten 16-17
- https://doi.org/10.33196/bbl202001001602
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inkl MwStBei einer konsenslosen Verwendungszweckänderung bzw einem konsenslosen Umbau ist es ohne Gefahr in Verzug nicht zulässig, eine Untersagung der Benützung im Wege unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anzuordnen.
- LVwG Tir, 04.11.2019, LVwG-2019/12/1744-5
- konsenslose Verwendungszweckänderung
- Untersagung der Benützung
- unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt
- § 46 Abs 6 tir BauO
- Geschäftsräumlichkeiten
- § 48 Abs 1 tir BauO
- Baurecht
- BBL-Slg 2020/9
- Bescheid
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