


Geschäftsverteilung und Recht auf den gesetzlichen Richter
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 144
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1426 Wörter, Seiten 121-123
30,00 €
inkl MwSt




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Eine Abteilung für „allgemeine Strafsachen“ und eine solche mit Sonderzuständigkeit sind keine gleichartigen Abteilungen iS des § 17 Abs 7 S 1 Geo. Die rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit des dazu nach der Geschäftsverteilung berufenen Richters stellt eine mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend zu machende Verletzung des Art 83 Abs 2 und Art 87 Abs 3 B-VG dar.
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- JBL 2022, 121
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Linz, 24.11.2020, 12 Hv 85/20x12 Hv 56/20g37 Hv 118/20h
- Zivilverfahrensrecht
- § 23 StPO
- Art 82 Abs 2 B-VG
- Art 87 Abs 3 B-VG
- § 17 Abs 7 Geo
- OGH, 12.10.2021, 14 Os 92/21t
- Arbeitsrecht
Eine Abteilung für „allgemeine Strafsachen“ und eine solche mit Sonderzuständigkeit sind keine gleichartigen Abteilungen iS des § 17 Abs 7 S 1 Geo. Die rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit des dazu nach der Geschäftsverteilung berufenen Richters stellt eine mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes geltend zu machende Verletzung des Art 83 Abs 2 und Art 87 Abs 3 B-VG dar.
- JBL 2022, 121
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- LG Linz, 24.11.2020, 12 Hv 85/20x12 Hv 56/20g37 Hv 118/20h
- Zivilverfahrensrecht
- § 23 StPO
- Art 82 Abs 2 B-VG
- Art 87 Abs 3 B-VG
- § 17 Abs 7 Geo
- OGH, 12.10.2021, 14 Os 92/21t
- Arbeitsrecht