Gesellschafterstreit bei GesbR im streitigen Verfahren zu erledigen
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- GESBand 22
- Judikatur, 893 Wörter
- Seiten 84 -85
- https://doi.org/10.33196/ges202302008401
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Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einer GesbR sind im streitigen Verfahren zu erledigen.
Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten bei „Bauherrenmodellen“ im Zusammenhang mit der Verwaltung einer Liegenschaft.
- GesbR
- GES 2023, 84
- § 1 Abs 2 AußStrG
- OGH, 18.11.2022, 6 Ob 89/22i
- Gesellschaftsrecht
- streitiges Verfahren
- Rechtsweg
- Gesellschafterstreit
- § 1188 ABGB
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