Gesellschafterstreit bei GesbR im streitigen Verfahren zu erledigen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- GESBand 22
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 893 Wörter, Seiten 84-85
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Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einer GesbR sind im streitigen Verfahren zu erledigen.
Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten bei „Bauherrenmodellen“ im Zusammenhang mit der Verwaltung einer Liegenschaft.
- GesbR
- GES 2023, 84
- § 1 Abs 2 AußStrG
- OGH, 18.11.2022, 6 Ob 89/22i
- Gesellschaftsrecht
- streitiges Verfahren
- Rechtsweg
- Gesellschafterstreit
- § 1188 ABGB