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Gesellschaftsrecht: Zur Auslegung der RL betreffend Übernahmeangebote

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Art 5 Abs 4 UnterAbs 2 der RL 2004/25/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die es der nationalen Aufsichtsstelle erlaubt, im Fall der Kollusion den Preis eines Übernahmeangebots zu erhöhen, ohne die einzelnen Verhaltensweisen aufzuführen, die diesen Begriff kennzeichnen, sofern sich die Auslegung des Begriffs anhand der vom innerstaatlichen Recht anerkannten Auslegungsmethoden hinreichend klar, bestimmt und voraussehbar aus der Regelung ableiten lässt.

  • WBl-Slg 2017/201
  • Art 5 Abs 4 Unterabs 2 der RL 2004/25/EG des EP und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • EuGH, 20.07.2017, Rs C-206/16, (Marco Tronchetti Provera SpA, Antares European Fund Limited, Antares European Fund II Limited, Antares European Fund LP, Luca Orsini Baroni, UniCredit SpA, Camfin SpA/Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (Consob)

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