Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Gesetzliches, aber grundbücherlich nicht eingetragenes Pfandrecht ist keine Eintragung, die im Fall der Inanspruchnahme des § 40 Abs 2 WEG 2002 (iVm § 57 Abs 1 GBG) zu löschen wäre
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 1654 Wörter
- Seiten 51-52
- https://doi.org/10.33196/wobl201502005101
30,00 €
inkl MwStIm Fall eines vorrangigen Pfandrechts ist grundsätzlich die Zwangsversteigerung gegen den im angemerkten Rang einverleibten Eigentümer fortzuführen, andernfalls ist sie einzustellen. Damit zeigt sich, dass durch die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens selbst kein Pfandrecht begründet, sondern nur der Rang des exekutiven Befriedigungsrechts für die Hereinbringung einer Forderung gesichert wird.
- § 40 WEG
- LGZ Graz, 4 R 251/13f
- § 138 Abs 1 EO
- § 5 Abs 3 KanalabgabenG
- § 57 GBG
- BG Graz-Ost, TZ 11722/13
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 26.09.2014, 5 Ob 45/14z, Zurückweisung des Revisionsrekurses
- § 94 Abs 1 GBG
- § 137 Abs 1 EO
- WOBL-Slg 2015/20
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €