


Gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht; liegenschaftsbezogene Abgaben (hier: Aufschließungsabgabe)
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 592 Wörter, Seiten 274-275
20,00 €
inkl MwSt




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Die vorzugsweise Zuweisung einer von der Liegenschaft zu entrichtenden Abgabe (hier: Aufschließungsabgabe gemäß § 38 nö BauO 1996) setzt voraus, dass für die öffentliche Abgabe ein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht ausdrücklich eingeräumt ist. Dass die Abgabe von der Liegenschaft zu entrichten ist, genügt hingegen nicht.
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- Gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht
- BBL-Slg 2015/249
- liegenschaftsbezogene Abgaben (hier: Aufschließungsabgabe)
- OGH, 17.06.2015, 3 Ob 105/15k
- Baurecht
- § 38 nö BauO
- § 216 Abs 1 Z 2 EO
Die vorzugsweise Zuweisung einer von der Liegenschaft zu entrichtenden Abgabe (hier: Aufschließungsabgabe gemäß § 38 nö BauO 1996) setzt voraus, dass für die öffentliche Abgabe ein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht ausdrücklich eingeräumt ist. Dass die Abgabe von der Liegenschaft zu entrichten ist, genügt hingegen nicht.
- Gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht
- BBL-Slg 2015/249
- liegenschaftsbezogene Abgaben (hier: Aufschließungsabgabe)
- OGH, 17.06.2015, 3 Ob 105/15k
- Baurecht
- § 38 nö BauO
- § 216 Abs 1 Z 2 EO