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Gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht; liegenschaftsbezogene Abgaben (hier: Aufschließungsabgabe)

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
592 Wörter, Seiten 274-275

20,00 €

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Die vorzugsweise Zuweisung einer von der Liegenschaft zu entrichtenden Abgabe (hier: Aufschließungsabgabe gemäß § 38 nö BauO 1996) setzt voraus, dass für die öffentliche Abgabe ein gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht ausdrücklich eingeräumt ist. Dass die Abgabe von der Liegenschaft zu entrichten ist, genügt hingegen nicht.

  • Gesetzliches Pfand- oder Vorzugsrecht
  • BBL-Slg 2015/249
  • liegenschaftsbezogene Abgaben (hier: Aufschließungsabgabe)
  • OGH, 17.06.2015, 3 Ob 105/15k
  • Baurecht
  • § 38 nö BauO
  • § 216 Abs 1 Z 2 EO

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