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Gesichtsverhüllung zur Verhinderung der Identitätsfeststellung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 7
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
1843 Wörter, Seiten 543-545

20,00 €

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Das Verbot des Verhüllens bzw Verbergens der Gesichtszüge beruht nicht auf der religiösen Konnotation der verhüllenden oder verbergenden Kleidungsstücke. Maßgeblich ist nur der Umstand, dass dadurch die Gesichtszüge der betroffenen Person nicht mehr erkennbar sind. Das Verhüllen bzw Verbergen der Gesichtszüge an einem öffentlichen Ort zwecks Verhinderung der Identitätsfeststellung erfüllt den Tatbestand des Verstoßes gegen das Verhüllungsverbot nach dem AGesVG.

  • § 2 Abs 1 AGesVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 18.06.2020, Ro 2020/01/0006
  • ZVG-Slg 2020/99

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