


gesondert anfechtbare Entscheidung; bestandfeste Entscheidung; Bewertungskommission; Zusammensetzung; Qualitätskriterien
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 620 Wörter, Seiten 84-85
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Übergibt der Auftraggeber den Bieterinnen eine Liste mit den Namen der Mitglieder der Bewertungskommission unter ausdrücklicher Angabe, dass diese das eingereichte Konzept anhand der Qualitätskriterien bewerten, handelt es sich um eine sonstige Entscheidung während der Verhandlungsphase.
-
- § 6 BVergGKonz
- § 67 Abs 1 BVergGKonz
- Zusammensetzung
- gesondert anfechtbare Entscheidung
- BBL-Slg 2024/67
- § 2 Z 11 lit a BVergGKonz
- Qualitätskriterien
- § 23 Abs 1 WVRG
- bestandfeste Entscheidung
- LVwG Wien, 14.12.2023, VGW-123/095/12307/2023
- Bewertungskommission
- Baurecht
Übergibt der Auftraggeber den Bieterinnen eine Liste mit den Namen der Mitglieder der Bewertungskommission unter ausdrücklicher Angabe, dass diese das eingereichte Konzept anhand der Qualitätskriterien bewerten, handelt es sich um eine sonstige Entscheidung während der Verhandlungsphase.
- § 6 BVergGKonz
- § 67 Abs 1 BVergGKonz
- Zusammensetzung
- gesondert anfechtbare Entscheidung
- BBL-Slg 2024/67
- § 2 Z 11 lit a BVergGKonz
- Qualitätskriterien
- § 23 Abs 1 WVRG
- bestandfeste Entscheidung
- LVwG Wien, 14.12.2023, VGW-123/095/12307/2023
- Bewertungskommission
- Baurecht