


Gewährleistung bei verborgenen Sachmängeln; Verjährung der Rückgriffshaftung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 65 Wörter, Seiten 66-66
20,00 €
inkl MwSt




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Auch bei verborgenen Sachmängeln, wie sich erst nach Jahren zeigenden Materialfehlern, beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß § 933 Abs 1 ABGB mit Übergabe zu laufen, es sei denn, es wurden besondere Sacheigenschaften zugesichert. Die Haftung des Rückgriffspflichtigen endet nach Ablauf der absoluten Frist des § 933b Abs 2 Satz 2 ABGB von fünf Jahren ab Übergabe an den Regressberechtigten.
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- § 933 Abs 1 ABGB
- Verjährung der Rückgriffshaftung
- Gewährleistung bei verborgenen Sachmängeln
- § 933b ABGB
- BBL-Slg 2017/70
- Baurecht
- OGH, 23.11.2016, 3 Ob 142/16b
Auch bei verborgenen Sachmängeln, wie sich erst nach Jahren zeigenden Materialfehlern, beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß § 933 Abs 1 ABGB mit Übergabe zu laufen, es sei denn, es wurden besondere Sacheigenschaften zugesichert. Die Haftung des Rückgriffspflichtigen endet nach Ablauf der absoluten Frist des § 933b Abs 2 Satz 2 ABGB von fünf Jahren ab Übergabe an den Regressberechtigten.
- § 933 Abs 1 ABGB
- Verjährung der Rückgriffshaftung
- Gewährleistung bei verborgenen Sachmängeln
- § 933b ABGB
- BBL-Slg 2017/70
- Baurecht
- OGH, 23.11.2016, 3 Ob 142/16b