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Gewährleistung nach Erwerb einer durch einen Kanal belasteten Liegenschaft; Möglichkeit der Verbesserung

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Wird im Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück die Freiheit von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten sowie von sonstigen Rechten Dritter zugesichert, ist aus Sicht eines redlichen Erklärungsempfängers nicht zu erwarten, dass über das Baugrundstück ein Schmutzwasserkanal verläuft, der die Nutzbarkeit des Grundstücks im Allgemeinen und dessen Bebaubarkeit im Besonderen mehr oder weniger beeinträchtigt.

Die Verbesserung der mangelhaften Sache gemäß § 932 Abs 4 ABGB durch Entfernung des Kanals und Wiederherstellung des ursprünglichen Kulturzustandes nach Ende der Grabungen ist nicht deshalb unmöglich, weil der Beklagte nicht mehr Eigentümer der Liegenschaft ist, welcher der Abwasserkanal dient.

Der Beklagte muss beweisen, dass alles redlich Zumutbare unternommen wurde, um den Dritten zur Mitwirkung zu bewegen.

  • Gewährleistung nach Erwerb einer durch einen Kanal belasteten Liegenschaft
  • OGH, 27.11.2019, 5 Ob 119/19i
  • BBL-Slg 2020/54
  • Möglichkeit der Verbesserung
  • Baurecht
  • § 932 Abs 4 ABGB

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