


Gewährleistung; Rügeobliegenheit; Ö-Normen; Dauerfunktion von Außentüren in öffentlichen Gebäuden
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1077 Wörter, Seiten 72-73
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Verborgene Mängel, die nur Sachkundigen erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Entdeckung gerügt werden.
Der Stand der Technik spiegelt sich bei Bauprodukten insbesondere in den einschlägigen internationalen bzw ÖNORMEN wieder.
-
- Rügeobliegenheit
- § 377 UGB
- Gewährleistung
- OGH, 19.10.2023, 8 Ob 9/23s
- Baurecht
- Dauerfunktion von Außentüren in öffentlichen Gebäuden
- BBL-Slg 2024/49
- Ö-Normen
Verborgene Mängel, die nur Sachkundigen erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Entdeckung gerügt werden.
Der Stand der Technik spiegelt sich bei Bauprodukten insbesondere in den einschlägigen internationalen bzw ÖNORMEN wieder.
- Rügeobliegenheit
- § 377 UGB
- Gewährleistung
- OGH, 19.10.2023, 8 Ob 9/23s
- Baurecht
- Dauerfunktion von Außentüren in öffentlichen Gebäuden
- BBL-Slg 2024/49
- Ö-Normen