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Gewährleistungspflicht für offenkundige Servitutsbelastung trotz ausdrücklicher Zusage der Lastenfreiheit

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Auch bei einer in die Augen fallenden Servitutsbelastung bestehen Gewährleistungsansprüche, wenn der Verkäufer die Lastenfreiheit ausdrücklich zugesagt hat, weil sich der Erwerber in diesem Fall auf die Äußerungen des Verkäufers verlassen darf und keine näheren Nachforschungen anstellen muss.

  • BBL-Slg 2024/88
  • Gewährleistungspflicht für offenkundige Servitutsbelastung trotz ausdrücklicher Zusage der Lastenfreiheit
  • Baurecht
  • OGH, 24.01.2024, 7 Ob 193/23t
  • § 932 ABGB
  • § 928 ABGB

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