


Gewerbliche Betriebsanlage; Erzeugung von Teigwaren; Betriebserweiterung; Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 829 Wörter, Seiten 99-100
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Bei Betrieben, deren Neuerrichtung nach der gegebenen Flächenwidmung nicht mehr zulässig wäre, ist eine Betriebserweiterung zulässig, wenn die in der oö GrenzwertV festgelegten Grenzwerte für Emissionen und Immissionen nicht überschritten werden.
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- LVwG Oö, 16.03.2020, LVwG-152289/26/DM ua
- § 21 Abs 2a oö ROG
- Immissionsschutz
- Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“
- Gewerbliche Betriebsanlage
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Betriebserweiterung
- BBL-Slg 2020/72
- Baurecht
- § 4 oö GrenzwertV
- § 31 Abs 6 oö BauO
- Erzeugung von Teigwaren
Bei Betrieben, deren Neuerrichtung nach der gegebenen Flächenwidmung nicht mehr zulässig wäre, ist eine Betriebserweiterung zulässig, wenn die in der oö GrenzwertV festgelegten Grenzwerte für Emissionen und Immissionen nicht überschritten werden.
- LVwG Oö, 16.03.2020, LVwG-152289/26/DM ua
- § 21 Abs 2a oö ROG
- Immissionsschutz
- Flächenwidmung „gemischtes Baugebiet“
- Gewerbliche Betriebsanlage
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Betriebserweiterung
- BBL-Slg 2020/72
- Baurecht
- § 4 oö GrenzwertV
- § 31 Abs 6 oö BauO
- Erzeugung von Teigwaren