


Gewerbliche Betriebsanlage; Projekteinheit; Teilprojekte; Teilbarkeit; Parteistellung der Nachbarn
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 811 Wörter, Seiten 216-217
20,00 €
inkl MwSt




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Die für die Parteistellung der Nachbarn relevante Beurteilung, ob es sich bei mehreren, in unterschiedlicher Entfernung zum Nachbargrundstück geplanten Bauvorhaben (hier: Zubau eines Fischmarktes, Erweiterung des Tiefkühllagers, Überdachung der Warenauslieferung) um ein einheitliches Projekt handelt, hat sich ausschließlich auf baurechtlich bzw bautechnisch wesentliche Aspekte zu beschränken. Funktional-organisatorische Zusammenhänge im gewerberechtlichen Sinn („einheitliche Betriebsanlage“) kommt im Baubewilligungsverfahren keine Bedeutung zu.
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- BBL-Slg 2015/186
- § 26 Abs 2 lit b tir BauO
- Projekteinheit
- Teilbarkeit
- Gewerbliche Betriebsanlage
- LVwG Tir, 23.07.2015, LVwG-2014/43/2095-14
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
- Teilprojekte
Die für die Parteistellung der Nachbarn relevante Beurteilung, ob es sich bei mehreren, in unterschiedlicher Entfernung zum Nachbargrundstück geplanten Bauvorhaben (hier: Zubau eines Fischmarktes, Erweiterung des Tiefkühllagers, Überdachung der Warenauslieferung) um ein einheitliches Projekt handelt, hat sich ausschließlich auf baurechtlich bzw bautechnisch wesentliche Aspekte zu beschränken. Funktional-organisatorische Zusammenhänge im gewerberechtlichen Sinn („einheitliche Betriebsanlage“) kommt im Baubewilligungsverfahren keine Bedeutung zu.
- BBL-Slg 2015/186
- § 26 Abs 2 lit b tir BauO
- Projekteinheit
- Teilbarkeit
- Gewerbliche Betriebsanlage
- LVwG Tir, 23.07.2015, LVwG-2014/43/2095-14
- Parteistellung der Nachbarn
- Baurecht
- Teilprojekte