Gewerbsmäßiger Suchtgifthandel
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 140
- Rechtsprechung, 3602 Wörter
- Seiten 606 -609
- https://doi.org/10.33196/jbl201809060601
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Für die Subsumtion des Täterverhaltens nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG müssen neben den Voraussetzungen dieser Bestimmung auch die des § 70 StGB vorliegen. Dabei reicht eine einzige Verurteilung aus, wenn diese sowohl den Kriterien des § 28a Abs 2 Z 1 letzter Halbsatz SMG als auch jenen des § 70 Abs 1 Z 3 Fall 2 StGB entspricht und seit ihrer Rechtskraft bis zur folgenden Tat – abzüglich Zeiten behördlicher Anhaltung – nicht mehr als ein Jahr vergangen ist (§ 70 Abs 3 StGB).
„Solche Taten“ in § 70 Abs 1 Z 3 StGB meint die Verwirklichung jenes Tatbestandes in objektiver und subjektiver Hinsicht, dessen gewerbsmäßige Begehung geprüft wird. Es muss also eine Subsumtion nach dem jeweiligen – nach gedanklicher Eliminierung des Wortes „gewerbsmäßig“ verbleibenden – Tatbestand möglich sein.
- Stiebellehner, Kathrin
- LGSt Graz, 12.04.2017, 9 Hv 14/17f
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 70 StGB
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2018, 606
- § 28a Abs 2 Z 1 SMG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 06.09.2017, 13 Os 78/17w
- Arbeitsrecht
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