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Gewichtung von Subkriterien; Gewichtungskoeffizienten; mehrere Hauptangebote
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 974 Wörter
- Seiten 160-162
- https://doi.org/10.33196/bbl201904016002
20,00 €
inkl MwStDie Gewichtung der Zuschlagskriterien darf während des gesamten Verfahrens nicht verändert werden; allerdings ist es zulässig, dass ein öffentlicher Auftraggeber nach Ablauf der Angebotsfrist Gewichtungskoeffizienten für die Unterkriterien festlegt, die im Wesentlichen den Kriterien entsprechen, die den Bietern vorher zur Kenntnis gebracht wurden.
Die Legung zweier der Ausschreibung entsprechenden Angebote, die sich nur im Preis unterscheiden, ist vergaberechtlich nicht zulässig; anders ist das bei Angeboten eines Bieters, die einen bewertungsrelevanten Unterschied auch in der angebotenen Leistung aufweisen.
- mehrere Hauptangebote
- § 91 Abs 4 BVergG
- VwGH, 27.02.2019, Ra 2016/04/0103
- § 2 BVergG
- Gewichtungskoeffizienten
- Gewichtung von Subkriterien
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/160
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