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Gewinnerhöhende Auflösung unbewegter Sparbücher

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 16
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1273 Wörter, Seiten 221-223

9,80 €

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Bei Sparbüchern, bei denen seit 30 Jahren keine Kontobewegung stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger nicht mehr ernsthaft zu rechnen ist. Diese Verbindlichkeiten sind grundsätzlich gewinnerhöhend aufzulösen. Neben dem Umstand, ob mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger ernsthaft zu rechnen ist, ist auch zu prüfen, wann dieser Umstand eingetreten ist (Rechtssatz). Revision zulässig.

  • Fuchs, Hubert W.
  • AFS 2018, 221
  • § 196 UGB
  • Steuerrecht
  • § 6 Z 3 EStG
  • BFG, 20.06.2018, RV/2100053/2017

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