


Glasüberdachung; nachträgliche Vorschreibung von Auflagen; Schneeschutzsystem
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 53 Wörter, Seiten 236-236
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Die nachträgliche Vorschreibung eines Schneeschutzsystems ist auch bei einer für sich genommen bloß anzeigepflichtigen Balkonüberdachung aus Glas möglich, da es sich bei dieser (nachträglich angebrachten) Glasüberdachung um einen untrennbaren Teil einer bewilligungspflichtigen Wohnanlage handelt.
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- Glasüberdachung
- nachträgliche Vorschreibung von Auflagen
- § 34 Abs 10 tir BauO
- BBL-Slg 2019/212
- Baurecht
- LVwG Tir, 06.08.2019, LVwG-2019/22/1166-3
- Schneeschutzsystem
Die nachträgliche Vorschreibung eines Schneeschutzsystems ist auch bei einer für sich genommen bloß anzeigepflichtigen Balkonüberdachung aus Glas möglich, da es sich bei dieser (nachträglich angebrachten) Glasüberdachung um einen untrennbaren Teil einer bewilligungspflichtigen Wohnanlage handelt.
- Glasüberdachung
- nachträgliche Vorschreibung von Auflagen
- § 34 Abs 10 tir BauO
- BBL-Slg 2019/212
- Baurecht
- LVwG Tir, 06.08.2019, LVwG-2019/22/1166-3
- Schneeschutzsystem