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Glasüberdachung; nachträgliche Vorschreibung von Auflagen; Schneeschutzsystem

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 22
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
53 Wörter, Seiten 236-236

20,00 €

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Die nachträgliche Vorschreibung eines Schneeschutzsystems ist auch bei einer für sich genommen bloß anzeigepflichtigen Balkonüberdachung aus Glas möglich, da es sich bei dieser (nachträglich angebrachten) Glasüberdachung um einen untrennbaren Teil einer bewilligungspflichtigen Wohnanlage handelt.

  • Glasüberdachung
  • nachträgliche Vorschreibung von Auflagen
  • § 34 Abs 10 tir BauO
  • BBL-Slg 2019/212
  • Baurecht
  • LVwG Tir, 06.08.2019, LVwG-2019/22/1166-3
  • Schneeschutzsystem

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