Gleichbehandlung in der Privatstiftung – Konsequenzen der Dimici-Entscheidung für die Privatstiftung?
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JEVBand 19
- Inhalt:
- Fachbeitrag
- Umfang:
- 2058 Wörter, Seiten 96-99
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Auch in der Gegenwart mag es noch Fälle von sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern geben. Zwar sind Frauen und Männer verfassungsrechtlich gleichgestellt (Art 7 Abs 1 Satz 2 B-VG, Art 14 EMRK), Privatpersonen sind aber nicht direkte Adressaten der Grundrechte. Regelungen durch Privatpersonen im Rahmen der Privatautonomie (zB Errichtung einer Stiftung oder eines Testaments, Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen oder Syndikatsverträgen) sind daher nicht unmittelbar vom grundrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung umfasst. Im Fall Dimici gegen die Türkei befasste sich der EGMR mit dem Ausschluss von Frauen hinsichtlich der Erträge einer Stiftung.
- Haslwanter, Florian
- Prohammer, Bernhard
- JEV 2025, 96
- § 4 Z 3 GlBG
- Stiftungsrecht
- Art 7 Abs 1 B-VG
- Begünstigtenstellung
- Gleichbehandlung
- Art 14 EMRK
- § 879 Abs 1 ABGB