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Zeitschrift für öffentliches Recht
Heft 4, Dezember 2019, Band 74
Gleichheit als Rechtsprinzip in Europa
- Originalsprache: Deutsch
- ZOER Band 74
- Aufsatz, 9290 Wörter
- Seiten 651-671
- https://doi.org/10.33196/zoer201904065101
30,00 €
inkl MwStGleichheit als ein europäisches Rechtsprinzip entfaltet sich in einer Grundrechtsordnung der Einheit und Vielheit. Die Einheit drückt sich in der übergreifenden Geltung der Rechtsgleichheit aus. Gleichheit wird als ein durchgängiges Rechtsprinzip und als Grundrecht in den nationalstaatlichen Verfassungen Europas ebenso anerkannt wie in der Rechtsordnung der Europäischen Union und in der europäischen Menschenrechtsordnung. Die Vielfalt kommt in den dogmatischen Feinstrukturen, den unterschiedlichen Kompetenzen der zuständigen Gerichte und in den inhaltlichen Konkretisierungen der Rechtsgleichheit zum Tragen, in denen sich die Vielfalt der europäischen Gesellschaften spiegelt. Wer nach dem Gleichheitsprinzip als einem übergreifenden europäischen Rechtsprinzip fragt, wird am ehesten im Bereich der Diskriminierungsverbote fündig.
- Berka , Walter
- Ungleichheit
- Drittwirkung
- Art 23 GRC
- Öffentliches Recht
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Art 3 EUV
- Art 26 CCPR
- Diskriminierungsverbot
- Rechtsgleichheit
- Rassendiskriminierung
- Menschenwürde
- Art 8 EMRK
- Anti-Diskriminierungsrecht
- Art 19 AEUV
- Menschenrechte
- Europäische Menschenrechtskonvention
- Gleichheit
- Diskriminierung
- Art 157 AEUV
- ZOER 2019, 651
- Europäische Grundrechtecharta
- Unionsrecht
- Art 6 EUV
- Art 18 AEUV
- Art 14 EMRK
- Art 21 GRC
- Horizontalwirkung
- Gleichheitsgrundsatz
- Art 20 GRC
- Willkürverbot
- Art 2 EUV