


Gleichstellung von Asylberechtigten mit Staatsbürgern oder Staatenlosen gemäß § 2 Abs 1 UVG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 147
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2551 Wörter, Seiten 337-340
30,00 €
inkl MwSt




-
Wem der Status eines Asylberechtigten rechtskräftig zuerkannt wurde, ist den in § 2 Abs 1 UVG genannten Anspruchsberechtigten gleichgestellt und hat daher ungeachtet der für die Zuerkennung herangezogenen Gründe bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Trifft dies nicht (mehr) zu, ist das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft selbstständig als Vorfrage zu prüfen.
-
- Art 1 A Z 2 GFK
- Art 13 Abs 2 Massenzustrom-RL
- Art 1, 2, 14, 29 Status-RL
- OGH, 11.02.2025, 10 Ob 3/25a
- LGZ Wien, 07.11.2024, 48 R 236/24x ua
- BG Favoriten, 18.06.2024, 34 Pu 51/13h
- JBL 2025, 337
- § 3 Abs 5 AsylG
- § 34 Abs 2 AsylG
- Öffentliches Recht
- § 7 AsylG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 2 Abs 1 UVG
- Zivilverfahrensrecht
- § 8 AsylG
- Arbeitsrecht
Wem der Status eines Asylberechtigten rechtskräftig zuerkannt wurde, ist den in § 2 Abs 1 UVG genannten Anspruchsberechtigten gleichgestellt und hat daher ungeachtet der für die Zuerkennung herangezogenen Gründe bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Trifft dies nicht (mehr) zu, ist das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft selbstständig als Vorfrage zu prüfen.
- Art 1 A Z 2 GFK
- Art 13 Abs 2 Massenzustrom-RL
- Art 1, 2, 14, 29 Status-RL
- OGH, 11.02.2025, 10 Ob 3/25a
- LGZ Wien, 07.11.2024, 48 R 236/24x ua
- BG Favoriten, 18.06.2024, 34 Pu 51/13h
- JBL 2025, 337
- § 3 Abs 5 AsylG
- § 34 Abs 2 AsylG
- Öffentliches Recht
- § 7 AsylG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 2 Abs 1 UVG
- Zivilverfahrensrecht
- § 8 AsylG
- Arbeitsrecht