


Gleichzeitige Beschäftigung einer größeren Zahl von Personen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 135
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2799 Wörter, Seiten 398-401
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Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist.
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- Meissnitzer, Martin
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- LG Feldkirch, 16.09.2011, 16 Hv 81/10h
- OGH, 05.07.2012, 13 Os 16/12w
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2013, 398
- Zivilverfahrensrecht
- § 153e StGB
- Arbeitsrecht
Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist.
- Meissnitzer, Martin
- LG Feldkirch, 16.09.2011, 16 Hv 81/10h
- OGH, 05.07.2012, 13 Os 16/12w
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- JBL 2013, 398
- Zivilverfahrensrecht
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- Arbeitsrecht