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Grenzen der Entscheidungsbefugnis des Gerichts bei Bestellung eines Sachverständigen im Ermittlungsverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 8
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1338 Wörter, Seiten 519-521

20,00 €

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Verlangt der Beschuldigte gem § 126 Abs 5 StPO die Bestellung eines Sachverständigen im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme, hat das Gericht die Zweckmäßigkeit der Beweisaufnahme nicht zu prüfen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat das Gericht einen Sachverständigen daher auch dann mit der Gutachtenserstellung zu beauftragen, wenn es der Ansicht ist, dem Gutachten werde ein Beweiswert (vgl § 55 Abs 2 Z 2 StPO) nicht zukommen.

  • Viechtbauer, Laura
  • § 104 StPO
  • § 125 Abs 5 StPO
  • JST-Slg 2021/61
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 55 StPO
  • OGH, 03.11.2020, 14 Os 84/20i
  • § 101 StPO

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